#64 - und täglich grüßt ... der EuGH ... 👋
Spätestens seit einige Glücksritter versucht haben, aus der externen Einbindung von Schriftarten - den Google Fonts - Kapital zu schlagen, ist das Thema "Schadenersatz" in aller Munde. Dabei beschäftigen sich diejenigen, die beruflich mit dem Datenschutz zu tun haben, schon länger mit dem Thema. Schließlich wird die Möglichkeit des Schadenersatzes in Art. 82 DSGVO ausdrücklich genannt. Trotzdem blieben einige Aspekte bislang immer strittig und führten zu unterschiedlichen gerichtlichen Entscheidungen. Gibt es eigentlich eine Bagatellgrenze unterhalb derer überhaupt kein Schadenersatz gefordert werden kann? Und muss ein entstandener Schaden eigentlich nachgewiesen werden oder genügt es, dass ein Datenschutzverstoß stattgefunden hat?
Und bevor gemeckert wird: Ja, wir haben gemerkt, dass die Tonqualität heute "nicht optimal" ist. Oliver hallt manchmal ein bisschen, Tobias ist zu laut. Das ändern wir zur nächsten Folge wieder - versprochen.
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